Rei creditor obligatae generali sive speciali conventione per creditorem alium, cui non fuerat nexa, venumdatae non amittit persecutionem.
von nico8811 am 04.06.2017
Ein Gläubiger verliert sein Recht zur Verfolgung eines Pfands (sei es durch eine allgemeine oder spezifische Vereinbarung), selbst wenn es von einem anderen Gläubiger verkauft wurde, der keinerlei Anspruch darauf hatte.
von jette.f am 01.12.2022
Der Gläubiger einer durch allgemeine oder besondere Vereinbarung verpfändeten Sache, die von einem anderen Gläubiger verkauft wurde, dem sie nicht gebunden war, verliert nicht sein Verfolgungsrecht.