Si intra annos, quibus in integrum restitutionis auxilium indulgetur, constitutus es vel eo tempore nomen militiae dedisti et expeditione occupatus es, continuatum beneficium restitutionis per usucapionem, licet ante militiam suppleta sit, non patitur te dispendio rei familiaris adfligi.
von tea.k am 31.03.2023
Wenn Sie sich entweder noch innerhalb der Frist für die Geltendmachung von Wiederherstellungsrechten befanden oder zu dieser Zeit in das Militär eingetreten sind und an einer Kampagne beteiligt waren, verhindert das fortlaufende Recht auf Wiederherstellung, dass Sie durch Ersitzung einen Verlust von Familienvermögen erleiden, selbst wenn die Ersitzungsfrist vor Ihrem Militärdienst abgelaufen war.
von alisa.r am 17.12.2014
Wenn du innerhalb der Jahre, in denen die Hilfe der vollständigen Wiederherstellung gewährt wird, etabliert warst oder zu dieser Zeit deinen Namen dem Militärdienst gegeben und dich in einer Expedition befunden hast, verhindert der fortgesetzte Vorteil der Wiederherstellung durch Ersitzung, auch wenn er vor dem Militärdienst vollendet worden war, dass du durch den Verlust von Familieneigentum beeinträchtigt wirst.