Ex persona fratrum, si tibi eorum quaesita successio est, potes contra quem supplicas agere, non ignorans, quod, si minores quinque et viginti annis militaverunt fratres tui atque in militia diem functi sunt, in integrum restitutionis eis tempus non cesserit, sed omne ad successorem transmiserint.
von jeremy.d am 02.02.2021
Von der Position der Brüder, wenn Ihnen deren Nachfolge gesucht wird, können Sie gegen denjenigen vorgehen, den Sie anrufen, und seien Sie nicht unwissend, dass, wenn Ihre Brüder weniger als fünfundzwanzig Jahre gedient und im Militärdienst ihren Tag vollendet haben, ihre Zeit für vollständige Wiedergutmachung nicht aufgehört hat, sondern alles an den Nachfolger übertragen wurde.
von mio.i am 13.03.2016
Wenn Sie die rechtliche Stellung Ihrer Brüder geerbt haben, können Sie gegen die Person vorgehen, gegen die Sie Klage einreichen. Sie sollten wissen, dass wenn Ihre Brüder im Militärdienst waren, als sie jünger als fünfundzwanzig Jahre alt waren, und während des Dienstes verstorben sind, ihre Frist zur vollständigen rechtlichen Wiederherstellung nicht abgelaufen ist, sondern vollständig als Erbe auf Sie übertragen wurde.