Minoribus in integrum restitutio, in quibus se captos probare possunt, etsi dolus adversarii non probetur, competit.
von paulina.j am 22.03.2014
Minderjährige haben einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in ihre Rechte in Fällen, in denen sie nachweisen können, dass sie benachteiligt wurden, auch wenn ein vorsätzliches Handeln des Gegners nicht bewiesen werden kann.