Quem si fuerit intercessisse probatum, non adversus eum, in quem emptor dominium transtulit, rei vindicatio venditori, sed contra illum cum quo contraxerat in integrum restitutio competit.
von nelio.y am 10.09.2018
Wenn eine Interferenz nachgewiesen wird, kann der Verkäufer die Sache nicht von derjenigen Person zurückfordern, auf die der Käufer das Eigentum übertragen hat, sondern hat stattdessen das Recht, vollständige Rückerstattung von derjenigen Person zu verlangen, mit der er ursprünglich den Vertrag geschlossen hat.
von julian.9882 am 01.02.2014
Wenn nachgewiesen wird, dass dies interveniert wurde, nicht gegen denjenigen, auf den der Käufer das Eigentumsrecht übertragen hat, sondern gegen denjenigen, mit dem er ursprünglich kontrahiert hatte, steht eine vollständige Wiederherstellung zu.