Nec prodest eis dicentibus contutorem suum non administrasse pupillares res.
von joris946 am 11.11.2022
Es nützt ihnen nicht, wenn sie behaupten, ihr Mitvormund habe die Vormundschaftsangelegenheiten nicht verwaltet.
von florian.o am 07.01.2016
Es hilft ihnen nicht zu behaupten, dass ihr Mitvormund die Vermögenswerte des Mündels nicht verwaltet hat.