Ad litem datus tutor si quid bona fide erogasti, a contutoribus more solito exigere potes.
von aleksander.f am 17.11.2017
Wenn du als für einen Rechtsstreit bestellter Vormund etwas in gutem Glauben ausgegeben hast, kannst du dies von deinen Mitvormündern auf übliche Weise zurückfordern.
von aleksandra.i am 09.07.2019
Wenn du als Vormund für eine Rechtsangelegenheit ernannt wurdest und Geld in gutem Glauben ausgegeben hast, kannst du dies von deinen Mitvormündern auf die übliche Weise zurückfordern.