Si nihil igitur, ut adlegas, praeter negotium gessisti, frustra conveniris.
von aaliya974 am 20.04.2022
Wenn Sie, wie Sie behaupten, ausschließlich Geschäfte getätigt haben, werden Sie zu Unrecht verklagt.
von yan.9982 am 14.06.2015
Wenn Sie also, wie Sie behaupten, nichts weiter als Geschäfte getätigt haben, werden Sie vergebens verklagt.