Peregrini autem atque incolae officium est nihil praeter suum negotium agere, nihil de alio anquirere minimeque esse in aliena re publica curiosum.
von muhammad.y am 17.07.2017
Die Pflicht von Fremden und Ansässigen ist es, nichts anderes zu tun als ihre eigenen Angelegenheiten zu betreiben, sich nichts über andere zu erkundigen und am wenigsten neugierig in fremden öffentlichen Angelegenheiten zu sein.
von emilie9859 am 15.06.2022
Fremde und Einwohner sollten sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern, nicht in die Belange anderer eindringen und insbesondere nicht in die Politik anderer Staaten einmischen.