Privatum autem oportet aequo et pari cum civibus iure vivere neque summissum et abiectum neque se efferentem, tum in re publica ea velle, quae tranquilla et honesta sint; talem enim solemus et sentire bonum civem et dicere.
von leonhardt.8963 am 23.03.2023
Überdies sollte ein Privatbürger mit gleichem und fairem Recht wie andere Bürger leben, weder unterwürfig und niedergeschlagen noch sich selbst erhebend, und sodann im Staat jene Dinge wollen, die ruhig und ehrenhaft sind; einen solchen pflegen wir sowohl als guten Bürger zu betrachten als auch zu bezeichnen.
von amir.i am 03.07.2017
Ein Privatbürger sollte mit den gleichen Rechten wie seine Mitbürger leben, weder unterwürfig und niedergedrückt noch arrogant auftretend, und sollte das wollen, was Frieden und Ehre für den Staat bringt; denn diese Art von Person erkennen und nennen wir typischerweise einen guten Bürger.