Si fundo a locatore expulsa es, agere ex conducto potes poenamque, quam praestari rupta conventionis fide placuit, exigere ac retinere potes.
von valentina.h am 15.02.2017
Wenn du von dem Grundstück durch den Vermieter vertrieben worden bist, kannst du aufgrund des Mietvertrags vorgehen und die Vertragsstrafe, die bei Bruch der Vereinbarungstreue zu zahlen vereinbart wurde, einfordern und einbehalten.
von Eric am 18.06.2024
Wenn Sie vom Vermieter aus der Mietwohnung/Immobilie ausgewiesen wurden, können Sie rechtliche Schritte aufgrund des Mietvertrags einleiten und die im Falle eines Vertragsbruchs vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen udn behalten.