Si hi, qui a vobis redemerant frumentum et hordeum annonae inferendum, accepta pecunia fidem fefellerunt, ex locato agere cum his potestis.
von nichole.d am 07.09.2015
Wenn diejenigen, die von euch Weizen und Gerste zur Lieferung als Vorräte gekauft hatten, nach Gelderhalt ihren Vertrag gebrochen haben, könnt ihr rechtliche Schritte gegen sie einleiten.
von antonia.s am 10.03.2014
Wenn diejenigen, die mit Ihnen einen Vertrag zur Lieferung von Weizen und Gerste als Proviant abgeschlossen haben, Zahlung erhalten haben, aber ihr Versprechen nicht eingehalten haben, können Sie aufgrund des Vertrags rechtliche Schritte gegen sie einleiten.