Edicto quidem divi marci parentis nostri res minorum exceptae nihil tuum adiuvant desiderium, si quidem debiti causa patris minoris vel etiam ipsius praedia venumdata quinquennii praescriptionis nullam admittunt quaestionem.
von jonte.n am 11.08.2024
Durch den Erlass des Divus Marcus, unseres Vorfahren, helfen die Vermögenswerte von Minderjährigen, die ausgenommen wurden, deinem Begehren nicht, wenn nämlich Liegenschaften, die aufgrund von Schulden des Vaters eines Minderjährigen oder sogar des Minderjährigen selbst verkauft wurden, keine Frage einer fünfjährigen Verjährungsfrist zulassen.
von dominique867 am 17.09.2013
Die Eigenschaften von Minderjährigen, die durch das Edikt unseres göttlichen Vaters Marcus ausgeschlossen wurden, unterstützen Ihr Begehren nicht, da Immobilien, die aufgrund der Schulden des Vaters eines Minderjährigen oder sogar der Schulden des Minderjährigen selbst verkauft wurden, nach Ablauf der Fünf-Jahres-Verjährungsfrist nicht mehr angefochten werden können.