Quicumque parvuli ex municipibus vel colonis patrimonialibus aut saltuensibus, quorum tamen avi ac patres implicati huiusmodi functionibus fuerint, coniventia militaris officii ad stipendium castrense vel officia diversa transierint, ad munera patriae vel agrorum cultus conventis ducibus tribunis ac praepositis revocentur neque his prosint stipendia.
von lasse.y am 13.02.2016
Alle Kinder aus Kommunalfamilien, erblichen Pachtbauern oder Waldgutsarbeitern, deren Großväter und Väter bereits solchen Verpflichtungen unterworfen waren, die durch Zusammenarbeit mit militärischen Dienststellen in die Armee eingetreten sind oder verschiedene Amtspositionen erhalten haben, müssen zu ihren bürgerlichen Pflichten oder landwirtschaftlichen Arbeiten zurückgerufen werden. Ihre Vorgesetzten, Offiziere und Aufsichtspersonen sind davon in Kenntnis zu setzen, und ihr Militärdienst befreit sie nicht von diesen Verpflichtungen.
von mourice.t am 26.01.2014
Alle kleinen Kinder aus Munizipien oder Patrimonialsiedlern oder Waldanwohnern, deren Großväter und Väter jedoch in Funktionen dieser Art involviert waren, die durch Duldung des Militärdienstes zum Militärsold oder verschiedenen Ämtern übergegangen sind, sollen unter Hinzuziehung der Heerführer, Tribunen und Vorgesetzten zu den Pflichten ihrer Heimat oder zur Bewirtschaftung der Felder zurückgerufen werden, und Militärdienste sollen ihnen nicht zugutekommen.