Si liber colonus vel colona libera tamiaco vel tamiacae matrimonii iure copuletur, filii vel filiae ex huiusmodi contubernio procreati vel procreatae colonis dominicis adnectentur.
von malea837 am 09.06.2023
Wenn ein freier Kolonus oder eine freie Colona durch Recht der Ehe mit einem Tamiacus oder einer Tamiaca verbunden wird, sollen die Söhne oder Töchter, die aus einer solchen Verbindung gezeugt wurden, an die kaiserlichen Kolonen gebunden sein.
von michael8962 am 27.08.2013
Wenn ein freier Pachtbauer oder eine freie Pachtbäuerin einen kaiserlichen Gutsverwalter oder eine kaiserliche Gutsverwalterin heiratet, werden die aus dieser Ehe geborenen Kinder kaiserliche Pachtbauern.