His tabellionibus, qui huiusmodi contractuum vetitorum ausi fuerint instrumenta conscribere, irrevocabilis exilii animadversione plectendis:
von milan.8812 am 11.06.2013
Notare, die es wagen, Dokumente für solche verbotenen Verträge zu erstellen, müssen mit unwiderruflicher Verbannung bestraft werden.
von mohammed8847 am 12.11.2024
Diejenigen Notare, die es gewagt haben, Urkunden solcher verbotenen Verträge zu verfassen, sollen mit der Strafe des unwiderruflichen Exils belegt werden.