Dominis quidem, si qui contra haec statuta meae pietatis venire ausi fuerint, res vel praedia, quae scientes quod fabricenses sunt isdem fabricensibus ministranda commiserint, amissuris, fabricensibus vero gravissime coercitis post facultatum suarum amissionem perpetua exilii poena et animadversione retinendis.
von julius.u am 27.04.2023
Sollten Grundbesitzer es wagen, gegen diese von mir pflichtbewusst festgelegten Vorschriften zu verstoßen, werden sie jegliche Besitztümer oder Ländereien verlieren, die sie wissentlich Waffenherstellern zur Verwaltung anvertraut haben. Die Waffenhersteller selbst werden strenger Bestrafung ausgesetzt sein, indem sie ihr Eigentum verlieren und der dauerhaften Verbannung und Strafen unterliegen.
von eva.n am 20.04.2021
Die Herren, wenn irgendwelche es wagen sollten, gegen diese Statuten meiner Frömmigkeit zu verstoßen, werden, indem sie ihre Besitztümer oder Ländereien zu verlieren drohen, welche sie, wissend, dass es Fabricenses sind, denselben Fabricenses zur Verwaltung anvertraut haben, wobei die Fabricenses darüber hinaus aufs Schwerste bestraft werden, nach dem Verlust ihrer Besitztümer unter ewiger Verbannung und Ächtung gehalten zu werden.