Scientibus tam his eutychianistis vel apollinaristis, qui ausi fuerint cuiquam episcopi vel presbyteri vel clerici nomen imponere, quam his, qui passi fuerint impositum sibi nomen sacerdotale retinere, poenam exilii cum facultatum suarum amissione se subituros.
von yara.a am 10.10.2024
Sowohl die Eutychianisten und Apollinaristen, die es wagen, jemandem den Titel von Bischof, Presbyter oder Geistlichem zu geben, als auch diejenigen, die diese religiösen Titel für scih selbst annehmen, sollten wissen, dass sie Verbannung und die Beschlagnahmung ihres Vermögens zu erwarten haben.
von maila.p am 25.12.2022
Sowohl diesen Eutychianern und Apollinaristen, die es gewagt haben, jemandem den Namen eines Bischofs, Priesters oder Klerikers aufzuerlegen, als auch jenen, die geduldet haben, den ihnen aufgezwungenen priesterlichen Namen zu behalten, sei bewusst, dass sie die Strafe des Exils mit dem Verlust ihres Vermögens erleiden werden.