His quoque iudicibus vel ius gestorum habentibus, qui huiusmodi donationum vel contractuum gesta confecerint, dignitatis propriae et bonorum omnium spoliatione damnandis.
von hanna943 am 24.02.2018
Denjenigen Richtern oder Urkundspersonen, die Aufzeichnungen solcher Schenkungen oder Verträge angefertigt haben, soll die eigene Würde und sämtliche Güter entzogen werden.
von jonte.s am 21.08.2013
Diese Richter und Urkundsbeamten, die solche Schenkungen oder Verträge dokumentiert haben, sollen durch Aberkennung ihres Ranges und Entziehung sämtlicher Besitztümer bestraft werden.