Patruo scilicet mortui vel mortuae eius filio vel nepote nullum ius ad eius hereditatem matre herede existente habentibus nec ex veteribus legibus vel ex constitutionibus partem matris minui.
von romy.w am 27.05.2017
Wenn eine Mutter als Erbin vorhanden ist, hat weder der Onkel väterlicherseits des Verstorbenen noch dessen Sohn oder Enkel ein Recht auf die Erbschaft, und der Anteil der Mutter kann weder nach altem Recht noch nach Verfassungsbestimmungen geschmälert werden.
von amy.e am 04.04.2016
Mit dem Onkel väterlicherseits des verstorbenen Mannes oder der verstorbenen Frau oder dessen Sohn oder Enkel, die kein Recht auf dessen Erbschaft haben, solange die Mutter als Erbin existiert, noch wird der Anteil der Mutter durch alte Gesetze oder Verfügungen geschmälert.