Sin vero matre superstite et fratre vel fratribus solis vel etiam cum sororibus intestatus quis vel intestata moriatur, in capita distribuatur eius hereditas nec liceat matri occasione soro rum mortui vel mortuae ampliorem partem sibi vindicare, quam rata portio capitum exigit:
von henry944 am 22.12.2023
Sollte jedoch ein männlicher oder weiblicher Erblasser ohne Testament sterben, während die Mutter lebt und Bruder oder Brüder allein oder auch mit Schwestern vorhanden sind, so soll seine Erbschaft pro Kopf verteilt werden, und es soll der Mutter nicht erlaubt sein, anlässlich der Geschwister des verstorbenen Mannes oder der Frau einen größeren Anteil für sich zu beanspruchen, als die anteilige Portion der Köpfe es erfordert:
von romy.825 am 03.09.2019
Wenn jemand ohne Testament stirbt und von seiner Mutter sowie einem oder mehreren Brüdern oder Brüdern und Schwestern hinterlassen wird, soll das Erbe gleichmäßig pro Person verteilt werden. Der Mutter soll es nicht erlaubt sein, aufgrund der Anwesenheit von Schwestern des Verstorbenen einen größeren Anteil zu beanspruchen als den gleichen Anteil, der jeder Person zusteht.