Quicumque praetorianae vel urbanae praefecturae sublimissimae fastigium vel magisterium militare vel consistorianae comitivae insignia meruerit dignitatis vel proconsulare ius dixerit aut vicarii fuerit administratione subfultus, si quid ab eo vel infertur iurgium vel refertur, procuratoris personam in negotii sui iura substituat.
von rosalie.h am 22.08.2021
Wer die höchste Stufe der prätorianischen oder städtischen Präfektur, oder die militärische Führung, oder die Insignien der consistorischen Grafenwürde erworben hat, oder wer prokonsularisches Recht verwaltet hat, oder durch die Verwaltung eines Vikars unterstützt wurde, der soll, wenn ein Rechtsstreit von ihm oder gegen ihn erhoben wird, die Person eines Bevollmächtigten für die Rechtsangelegenheiten seines Geschäfts einsetzen.
von luca.855 am 22.07.2013
Jeder, der den Rang eines Prätorianers oder Stadtpräfekten, Militärkommandeurs, Konsistorialgrafen, Prokonsuls oder stellvertretenden Administrators innegehabt hat, muss einen Rechtsvertreter bestellen, um seine Rechte in jeder Klage, die er anstrengt oder der er sich stellt, zu vertreten, andernfalls ist er dazu nicht berechtigt.