Quod si quis sanctionis huius statuta transgressus iudiciis sese iurgaturus ingesserit, careat eius litis sorte, cuius non per procuratorem expectavit eventum.
von nele.i am 15.10.2016
Wenn jemand die Vorschriften dieses Gesetzes verletzt und eigenmächtig vor Gericht tritt, um seinen Fall persönlich zu vertreten, verwirkt er jede Möglichkeit, den Rechtsstreit zu gewinnen, den er nicht durch einen Rechtsvertreter verfolgen ließ.
von amelie.824 am 03.06.2020
Wenn jedoch jemand, der die Bestimmungen dieser Verfügung übertreten hat, sich mit der Absicht zu streiten in Gerichtsverfahren einmischt, soll er des Ergebnisses dieser Rechtssache verlustig gehen, dessen Ergebnis er nicht durch einen Prozessbevollmächtigten abgewartet hat.