Iudex nihilo minus, qui contra fecerit, noverit a se viginti libras auri, ab officio quoque suo tantundem ponderis exigendum.
von samantha.872 am 14.06.2018
Der Richter, der dennoch dagegen handelt, soll wissen, dass er zwanzig Pfund Gold von sich selbst und ebenso von seinem Amt zu entrichten hat.
von lilya9977 am 16.01.2022
Ein Richter, der gegen diese Regel verstößt, sollte sich bewusst sein, dass zwanzig Pfund Gold von ihm persönlich eingezogen werden, und der gleiche Betrag wird auch von seinem Amt gefordert werden.