Nullus igitur posthac imperio nostro subiectus ultra nisibin callinicum et artaxata emendi sive vendendi species causa proficisci audeat nec praeter memoratas civitates cum persa merces existimet commutandas:
von nils8952 am 01.07.2016
Daher soll niemand, der unserem Reich unterworfen ist, es wagen, über Nisibin, Callinicum und Artaxata hinaus zu reisen, um Waren zu kaufen oder zu verkaufen, noch soll er jenseits der genannten Städte den Austausch von Waren mit dem Perser für möglich halten.
von mona.8818 am 16.09.2018
Von nun an ist es niemandem unter unserer kaiserlichen Autorität erlaubt, über Nisibis, Callinicum und Artaxata hinaus zu reisen, um Waren zu kaufen oder zu verkaufen, noch soll jemand außerhalb dieser festgelegten Städte Handel mit den Persern treiben.