Iudicibus faciendae evectionis copiam denegamus, cum id tantum nostro numini et tuae sedi nec non viro illustri magistro officiorum sit reservandum, cum neque praefecto urbis neque magistris militum neque ducibus neque vicariis nec cuiquam alii praeter memoratas duas potestates hoc a nobis concessum sit.
von noel.r am 12.09.2016
Den Richtern verweigern wir die Befugnis zur Ausstellung von Beförderungsurkunden, da diese ausschließlich unserer göttlichen Autorität und Ihrem Sitz sowie dem illustren Herrn des Amtswesens vorbehalten sein soll. Weder dem Stadtpräfekten noch den Militärbefehlshabern, noch den Heerführern, noch den Stellvertretern noch irgendeiner anderen Person außer den zuvor genannten zwei Gewalten wurde dies von uns gewährt.
von ecrin.9848 am 24.06.2023
Wir untersagen Richtern die Ausstellung von Reisegenehmigungen, da dieses Recht ausschließlich unserer kaiserlichen Autorität, Ihrem Amt und dem ausgezeichneten Leiter der Verwaltung vorbehalten ist. Wir haben diese Befugnis niemandem sonst erteilt - weder dem Stadtpräfekten, Militärkommandeuren, Generälen, Provinzgouverneuren noch irgendeiner anderen Person außer den zwei genannten Autoritäten.