Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Justinian I.  ›  Codex Iustinianus (VII)  ›  003

Nec mulierem per maritum nec alium per procuratorem vindicta manumittere posse non est ambigui iuris.

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Übersetzungen auf Latein.me

von amelie.838 am 30.05.2022
Es ist unzweifelhaft rechtlich geklärt, dass weder eine Frau durch ihren Ehemann noch eine andere Person durch einen Bevollmächtigten eine Freilassung durch Vindicta vornehmen kann.

von aria.w am 29.03.2018
Es ist rechtlich eindeutig festgelegt, dass weder eine Frau durch ihren Ehemann noch jemand anderes durch einen Vertreter einen Sklaven rechtswirksam freilassen kann.

Analyse der Wortformen

alium
alium: das Andere
alius: der eine, ein anderer
ambigui
ambiguum: EN: varying/doubtful/uncertain state/condition/expression
ambiguus: schwankend, zweideutig, doubtful, ambiguous, wavering, fickle
est
esse: sein, sich befinden, existieren, da sein, vorhanden sein
iuris
ius: Recht, Pflicht, Eid
manumittere
manumittere: freilassen
maritum
maritus: Ehemann, Gatte
mulierem
mulier: Frau, Weib, Ehefrau
Nec
nec: auch nicht, und nicht, aber nicht
non
non: nicht, nein, keineswegs
Non: Nonen, 5.–7. Tag des Monats
per
per: durch, hindurch, aus
posse
posse: können, imstande sein, Einfluss haben, vermögen
procuratorem
procurator: Verwalter, Statthalter, overseer
vindicta
vindicta: Freilassung, Rache

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