Nihil civitati romanae semel praestitae vel addere vel detrahere secundam manumissionem potuisse certissimum est.
von philipp.i am 07.12.2013
Es ist höchst gewiss, dass durch eine zweite Manumission weder etwas zur römischen Staatsbürgerschaft hinzugefügt noch von ihr abgezogen werden konnte, sobald sie einmal gewährt wurde.
von adam.j am 26.04.2024
Es ist absolut eindeutig, dass nach Verleihung des römischen Bürgerrechts keine nachfolgende Freilassung diesem etwas hinzufügen oder davon abziehen kann.