Novationum nocentia corrigentes volumina et veteris iuris ambiguitates resecantes sancimus, si quis vel aliam personam adhibuerit vel mutaverit vel pignus acceperit vel quantitatem augendam vel minuendam esse crediderit vel condicionem seu tempus addiderit vel detraxerit vel cautionem iuniorem acceperit vel aliquid fecerit, ex quo veteris iuris conditores introducebant novationes, nihil penitus priori cautelae innovari, sed anteriora stare et posteriora incrementum illis accedere, nisi ipsi specialiter remiserint quidem priorem obligationem et hoc expresserint, quod secundam magis pro anterioribus elegerint.
von lina.e am 15.06.2013
Indem wir die schädlichen Aspekte von Novationen korrigieren und die Mehrdeutigkeiten des alten Rechts beseitigen, verordnen wir, dass, wenn jemand eine andere Person beschäftigt, verändert oder angenommen hat, oder wenn jemand einen Pfand angenommen, oder geglaubt hat, dass die Menge erhöht oder verringert werden sollte, oder eine Bedingung oder Zeit hinzugefügt oder entfernt hat, oder eine nachrangige Sicherheit angenommen hat, oder irgendetwas getan hat, wodurch die Begründer des alten Rechts Novationen einführten, in der ursprünglichen Sicherheit nichts verändert werden soll, sondern die früheren Angelegenheiten sollen bestehen bleiben und die späteren sollen ihnen als Zuwachs hinzutreten, es sei denn, sie hätten ausdrücklich die vorherige Verpflichtung erlassen und ausdrücklich erklärt, dass sie die zweite Vereinbarung den vorherigen vorziehen.
von lilia872 am 28.11.2019
Wir beheben die schädlichen Auswirkungen von Vertragsänderungen und beseitigen Unklarheiten des alten Rechts. Wir erklären, dass die ursprüngliche Vereinbarung unverändert bleibt und spätere Ergänzungen einfach hinzugefügt werden, auch wenn jemand: eine andere Person hinzuzieht, Änderungen vornimmt, eine Bürgschaft akzeptiert, den Betrag nach oben oder unten verändert, Bedingungen oder Fristen hinzufügt oder entfernt, eine zusätzliche Garantie akzeptiert oder irgendetwas anderes tut, was nach dem alten Recht einen neuen Vertrag geschaffen hätte. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass die Parteien die ursprüngliche Verpflichtung ausdrücklich aufheben und ausdrücklich erklären, dass sie die neue Vereinbarung der alten vorziehen.