Et generaliter definimus voluntate solum esse, non lege novandum, etsi non verbis exprimatur, ut sine novatione, quod solito vocabulo anobateutws dicunt, causa procedat:
von alice.8836 am 03.10.2014
Und allgemein definieren wir, dass allein durch den Willen erneuert werden soll, nicht durch Gesetz, auch wenn es nicht in Worten ausgedrückt wird, sodass ohne Novation – was sie mit dem gewohnten Ausdruck anobateutws nennen – der Fall fortschreiten kann:
von otto.9879 am 23.01.2015
Und wir legen als allgemeine Regel fest, dass die Erneuerung allein auf der Absicht beruhen sollte, nicht auf rechtlicher Förmlichkeit, auch wenn sie nicht ausdrücklich festgehalten wurde, wobei der Fall weiterhin informell fortgeführt werden kann (was sie gemeinhin anobateutws nennen) ohne formelle Erneuerung: