Consuetudine autem ius esse putatur id, quod voluntate omnium sine lege vetustas comprobarit.
von emilio.m am 23.01.2017
Nach Gewohnheitsrecht gilt als Recht dasjenige, was die Überlieferung durch den Willen aller ohne geschriebenes Gesetz bestätigt hat.
von milana821 am 15.08.2022
Etwas gilt als Gewohnheitsrecht, wenn es durch langjährige Tradition und allgemeine Zustimmung anerkannt wird, und nicht durch Gesetzgebung.