Ac naturae quidem iura minus ipsa quaeruntur ad hanc controversiam, quod neque in hoc civili iure versantur et a vulgari intellegentia remotiora sunt; ad similitudinem vero aliquam aut ad rem amplificandam saepe sunt inferenda.
von josefine.961 am 12.12.2019
Und in der Tat werden die Gesetze der Natur selbst für diese Kontroverse weniger gesucht, weil sie weder in diesem bürgerlichen Recht verwendet werden und von gewöhnlichem Verständnis eher entfernt sind; aber aufgrund einer gewissen Ähnlichkeit oder zur Erweiterung der Sache müssen sie oft herangezogen werden.
von hailey.d am 09.03.2018
Die Gesetze der Natur werden in dieser Auseinandersetzung nicht wirklich näher untersucht, da sie sich weder auf das Zivilrecht beziehen noch dem gewöhnlichen Verständnis leicht zugänglich sind; gleichwohl werden sie oft herangezogen, um Vergleiche anzustellen oder ein Argument zu untermauern.