Eorum, qui apud consilium manumittuntur, post causam ab iudicibus probatam et manumissionem secutam non solet status in dubium vocari, si dicantur falsa demonstratione liberati.
von joschua8857 am 12.07.2017
Von denjenigen, die vor dem Rat freigelassen werden, wird der rechtliche Status nach Prüfung des Falls durch die Richter und erfolgter Freilassung in der Regel nicht in Zweifel gezogen, wenn sie angeblich durch falsche Darstellung befreit worden sind.
von ewa8899 am 18.02.2021
Der Rechtsstatus von Personen, die vor dem Rat freigelassen wurden, wird normalerweise nicht in Frage gestellt, nachdem die Richter ihren Fall geprüft und die Freilassung erfolgt ist, selbst wenn behauptet wird, sie seien aufgrund falscher Angaben befreit worden.