Sed quoad usque probaveris quae intendis, status tuus esse videtur, qui in te post manumissionem deprehenditur.
von leoni.c am 05.11.2019
Bis du deine Behauptungen beweisen kannst, wirst du in dem rechtlichen Status verbleiben, der nach deiner Freilassung für dich festgelegt wurde.
von romy.h am 05.10.2023
Bis Sie jedoch das, was Sie behaupten, nachgewiesen haben, erscheint Ihr Status als derjenige, der nach Ihrer Freilassung in Ihnen gefunden wird.