Qui exportandus a domino de civitate sua venit, nec in urbe roma morari debet:
von adrian.p am 07.11.2017
Derjenige, der von seinem Herrn aus seiner Stadt verbracht wird, soll nicht in der Stadt Rom verweilen.
von willie9859 am 25.07.2018
Wer von seinem Herrn aus seiner eigenen Stadt vertrieben wurde, sollte auch nicht in Rom verweilen.