Teque afuturum damni, quod medio tempore negotiis pupillaribus contigit, esse succedaneum, cum actorem periculo tuo constituere debueris, nec iure magistratum in absentiam tuam alium creasse certum est.
von sofie.9817 am 27.08.2022
Du wirst für alle Verluste verantwortlich gemacht, die in dieser Zeit den Angelegenheiten des Mündels entstanden sind, da du einen Verwalter auf eigenes Risiko hättest bestellen müssen, und es ist offensichtlich, dass der Magistrat während deiner Abwesenheit kein rechtmäßiges Recht hatte, jemand anderen zu ernennen.
von fatima.j am 01.10.2024
Und Sie sollen den Ausgleich für den Schaden übernehmen, der während der Zwischenzeit in den Vormundschaftsangelegenheiten entstanden ist, da Sie einen Verwalter auf eigenes Risiko hätten bestellen müssen, und es ist gewiss, dass der Magistrat in Ihrer Abwesenheit nicht rechtmäßig einen anderen ernannt hat.