Quod debitori tuo chirographum redditum contra voluntatem tuam adseveres, nihil de iure tuo deminutum est.
von anni.k am 26.02.2018
Selbst wenn jemand den Schuldschein ohne Ihre Zustimmung an Ihren Schuldner zurückgegeben hat, wurden Ihre Rechte dadurch in keiner Weise beeinträchtigt.
von alexandra.839 am 04.10.2015
Obwohl Sie behaupten, dass der Schuldschein Ihrem Schuldner gegen Ihren Willen zurückgegeben wurde, ist Ihr Rechtsanspruch in keiner Weise geschmälert worden.