Creditorem debitoribus tutorem datum non tantum petitionem non amittere, sed etiam ipsum sibi posse solvere non ambigitur.
von sam.835 am 31.05.2014
Es wird nicht bezweifelt, dass ein als Vormund bestellter Gläubiger gegenüber Schuldnern nicht nur seine Forderung nicht verliert, sondern auch selbst an sich selbst zahlen kann.
von rebekka.951 am 20.12.2017
Es ist klar, dass wenn ein Gläubiger zum Vormund seiner Schuldner wird, er nicht nur sein Recht zur Forderung der Schuld behält, sondern sich auch selbst Zahlung leisten kann.