Sed sciendum est, eum et sine libertate tutorem datum tacite et libertatem directam accepisse videri et per hoc recte tutorem esse.
von cristina.t am 11.09.2016
Es muss jedoch bekannt sein, dass er, auch ohne dass ihm die Vormundschaft übertragen wurde, stillschweigend als derjenige erscheint, der die Vormundschaft ordnungsgemäß angenommen hat und dadurch rechtmäßig als Vormund gilt.
von anika825 am 09.10.2013
Es ist zu beachten, dass jemand, der als Vormund ernannt wird, ohne zuvor freigelassen worden zu sein, als stillschweigend direkt freigelassen gilt und daher rechtmäßig ein Vormund ist.