Sed sciendum est, eum et sine libertate tutorem datum tacite et libertatem directam accepisse videri et per hoc recte tutorem esse.
von cristina.t am 11.09.2016
Es muss jedoch bekannt sein, dass er, auch ohne dass ihm die Vormundschaft übertragen wurde, stillschweigend als derjenige erscheint, der die Vormundschaft ordnungsgemäß angenommen hat und dadurch rechtmäßig als Vormund gilt.