Sed et servus proprius testamento cum libertate recte tutor dari potest.
von sophi.j am 13.05.2021
Aber auch ein eigener Sklave kann testamentarisch mit Freiheit rechtmäßig als Vormund gegeben werden.
von celine.965 am 31.08.2023
Ein eigener Sklave kann in einem Testament rechtmäßig zum Vormund ernannt werden, sofern ihm die Freiheit gewährt wird.