Dari autem potest tutor non solum paterfamilias, sed etiam filiusfamilias.
von ludwig909 am 18.06.2013
Es kann ein Vormund nicht nur vom Familienoberhaupt, sondern auch von einem Sohn unter väterlicher Gewalt ernannt werden.
von vivian.n am 15.07.2023
Als Vormund kann nicht nur ein Paterfamilias, sondern auch ein Filiusfamilias ernannt werden.