Plane si per errorem quasi liber tutor datus sit, aliud dicendum est.
von benno.b am 17.02.2021
Wenn jemand irrtümlich als Vormund bestellt wurde und für eine freie Person gehalten wurde, muss der Fall anders behandelt werden.
von lino.u am 16.07.2020
Offensichtlich muss, wenn jemand durch einen Irrtum als frei geltend zum Vormund ernannt wurde, etwas anderes festgestellt werden.