Sed et mente captis et surdis et mutis et qui morbo perpetuo laborant, quia rebus suis superesse non possunt, curatores dandi sunt.
von klara.f am 05.08.2018
Auch denjenigen, die geistig behindert sind, sowie Taubstummen und jenen, die an einer chronischen Krankheit leiden und daher nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, müssen Vormünder bestellt werden.
von rosalie.g am 29.12.2015
Für Personen, die geistig behindert, taub, stumm oder an einer chronischen Krankheit leidend sind, müssen Vormünder bestellt werden, da sie ihre eigenen Angelegenheiten nicht selbst regeln können.