Cum filius familias tutor aut curator datur, pater tutelae vel negotiorum gestorum iudicio de peculio et de in rem verso conveniendus est.
von mara.903 am 19.09.2020
Wenn ein Sohn unter väterlicher Gewalt als Vormund oder Kurator bestellt wird, muss der Vater durch die Klage aus Vormundschaft oder Geschäftsführung ohne Auftrag hinsichtlich des Peculium und hinsichtlich dessen, was zu seinem Vorteil verwendet wurde, in Anspruch genommen werden.
von lennart973 am 31.10.2013
Wenn ein unterhaltsberechtigter Sohn als Vormund oder Treuhänder bestellt wird, kann sein Vater durch Vormundschafts- oder Geschäftsführungsklage in Anspruch genommen werden, jedoch nur bis zur Höhe des Sondervermögens des Sohnes und etwaiger vom Vater erhaltener Vorteile.