Cum filius familias tutor aut curator datur, pater tutelae vel negotiorum gestorum iudicio de peculio et de in rem verso conveniendus est.
von lennart973 am 31.10.2013
Wenn ein unterhaltsberechtigter Sohn als Vormund oder Treuhänder bestellt wird, kann sein Vater durch Vormundschafts- oder Geschäftsführungsklage in Anspruch genommen werden, jedoch nur bis zur Höhe des Sondervermögens des Sohnes und etwaiger vom Vater erhaltener Vorteile.