Quod si voluntate eius filius decurio sit creatus et a magistratibus tutor constitutus, pater in solidum satisfacere cogitur, cum id onus exemplo ceterorum munerum civilium inductum intellegatur.
von merle.9858 am 15.02.2023
Wenn jedoch der Sohn auf dessen Willen hin zum Dezurionen ernannt und von den Magistraten zum Vormund bestellt wird, ist der Vater verpflichtet, den vollständigen Betrag zu leisten, da diese Last nach dem Vorbild anderer ziviler Pflichten als eingeführt gilt.
von klara.d am 15.09.2016
Wenn ein Vater es zulässt, dass sein Sohn Stadtrat wird und die Behörden ihn zum Vormund ernennen, muss der Vater die volle Verantwortung übernehmen, da diese Verpflichtung als Muster anderer kommunaler Pflichten angesehen wird.