Quod si nomen emisti, in rem suam procurator datus heredes eius iudicati poteris convenire.
von lino.r am 22.03.2019
Wenn Sie eine Forderung erworben und als Vertreter in eigener Sache bestellt wurden, können Sie dessen Rechtsnachfolger verklagen, um das Urteil zu vollstrecken.
von jamie.j am 15.03.2024
Wenn du eine Forderung erworben hast und als Prozessbevollmächtigter in eigener Sache bestellt wurdest, kannst du die Erben des Schuldners aus dem Urteil verklagen.