Quapropter si quidem in rem domini versa pecunia est, heredes eius convenire potes de ea summa, quae in rem ipsius processit.
von ilias9969 am 03.02.2017
Wenn das Geld tatsächlich zum Nutzen des Eigentümers verwendet wurde, kannst du dessen Erben für jenen Betrag in Anspruch nehmen, der zu seinem eigenen Vorteil gereicht ist.
von joel962 am 28.05.2014
Wenn das Geld tatsächlich zum Vorteil des Herrn verwendet wurde, kannst du seine Erben für den Betrag in Anspruch nehmen, der ihm zugutekam.