Quamvis cum statulibero contraxeris, tamen ex ante gesto te non habere cum eo post impletam condicionem libertatis actionem scire debes.
von henri907 am 02.05.2016
Obwohl Sie möglicherweise einen Vertragsstatulibertus abgeschlossen haben, müssen Sie dennoch wissen, dass Ihnen aus einer vorherigen Transaktion keine Klage gegen ihn zusteht, nachdem die Bedingung der Freiheit erfüllt wurde.
von emily.854 am 13.08.2021
Auch wenn du einen Vertrag mit einem Sklaven abgeschlossen hast, der Freiheit versprochen wurde, solltest du verstehen, dass du ihn nach Erfüllung der Freiheitsbedingungen nicht mehr wegen früherer Geschäfte verklagen kannst.