Quamvis cum statulibero contraxeris, tamen ex ante gesto te non habere cum eo post impletam condicionem libertatis actionem scire debes.
von emily.854 am 13.08.2021
Auch wenn du einen Vertrag mit einem Sklaven abgeschlossen hast, der Freiheit versprochen wurde, solltest du verstehen, dass du ihn nach Erfüllung der Freiheitsbedingungen nicht mehr wegen früherer Geschäfte verklagen kannst.