Nemo res ad te pertinentes non obligatas sibi nec ex officio vendendi potestatem habens distrahendo quicquam tibi nocere potuit.
von vinzent857 am 07.05.2021
Niemand konnte Ihnen durch den Verkauf Ihres Eigentums schaden, wenn er weder einen Anspruch darauf hatte noch die offizielle Befugnis zum Verkauf besaß.
von alessio865 am 07.03.2014
Niemand, der weder Gegenstände, die ihn betreffen, für sich selbst verpflichtet noch die Befugnis zum Verkauf aus einem Amt heraus besitzt, konnte durch Verfügung irgendetwas zu deinem Schaden unternehmen.