Successores eius, qui maior quinque et viginti annis in solutum pro debito iure mancipia dedit, haec revocare non posse constat.
von sophie.826 am 16.10.2015
Es steht fest, dass die Erben desjenigen, der über fünfundzwanzig Jahre alt und rechtmäßig Sklaven zur Schuldentilgung übergeben hat, diese nicht zurückfordern können.
von conradt.u am 31.01.2020
Die Rechtsnachfolger desjenigen, der über fünfundzwanzig Jahre alt war und nach Recht und Gesetz Mancipia zur Schuldentilgung übergeben hat, können diese Übertragung nicht widerrufen.